Sicherheit in Form von Auffangwannen
Als Auffangwanne bezeichnet man grundsätzlich eine Sicherheitsmaßnahme beim Umgang mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen. Sie soll aus der Anlage oder dem Lagerbehälter austretende Stoffe auffangen und damit ihre Freisetzung in Erdreich oder Gewässer verhindern.
Gesetzlich vorgeschrieben
Die Notwendigkeit dieser Auffangwannen wird durch § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und den danach erlassenen Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften bestimmt.
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